Der/die Tandem - Passagier/-in ist verpflichtet, den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er/sie:
• innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte, (z.B. Knochenbruch Bänderriß, Gehirnerschütterung o.ä.)
• innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung in ärztlicher Behandlung war oder ist, (z.B. Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden o.ä.) innerhalb der letzten 12 Monate an einer psychischen Erkrankung gelitten hatte, (auch Drogen, Bewußtseinsstörungen o.ä.)
• innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat • innerhalb 24 Stunden einen Tauchgang absolviert hat.
• Im Zweifel sollte ein Arzt hinzugefügt werden!
Weiterhin bestätigte ich, dass ich vor dem Sprung eine ausführliche Einweisung über:
• Absprung Landung
• Freifall Fliegen am offenen Schirm und Notmaßnahmen und versicherungsrechtliche Bestimmungen
erhalten und diese verstanden habe. Ich wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass ich
• im freien Fall die eingeübte Hohlkreuz-Haltung beibehalten muss,
• mich nicht am Tandem-Piloten oder
an Teilen des Fallschirms festhalten darf,
• bei der Landung unbedingt die Beine hochhalten muss und die Arme nicht ausstrecken darf.
Die Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln erhöht die Unfallgefahr und damit das Verletzungsrisiko !
Obwohl ein Tandemsprung im allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, sind mir dennoch die eventuellen Unfallgefahren des von mir beabsichtigten Tandemfallschirmsprunges bewusst, insbesondere, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf gerade bei der Landung durch ungeschicktes Aufkommen, Auftreten oder Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko in der Schirmflugund Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welchen zu einem unruhigem Flugverlauf und dadurch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist mir bewusst, dass das Extrem-Risiko darin besteht, dass sich der Hauptfallschirm nicht öffnet und der für diesen Fall vorhandene Reservefallschirm ebenfalls versagt.
Soweit gesetzlich zulässig, entbinde ich als Passagier/-in den Tandempiloten sowie den Halter des betreffenden TandemPassagier-Systems von jeglicher Haftung, die über die für den/die Passagier/In pauschal abgeschlossene Passagierhaftpflicht - Versicherung hinausgeht. Soweit Dritte aus meinem Unfall Ansprüche herleiten, stelle ich den Tandempiloten und den Halter des Tandemsystems von der Inanspruchnahme (soweit gesetzlich zulässig) insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Tandempiloten bzw. des Halters gedeckt ist.
Die Tandem-Passagier-Sprünge werden nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsport Verbandes (DFV e.V.), sowie den Österreichischen AERO-Club durchgeführt, und dienen in erster Linie der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.
Ich bin damit einverstanden, dass die Lift’n Fly & Event Sport GmbH, sowie Drittanbieter die mit der Lift’n Fly & Event Sport GmbH zusammenarbeiten (Jochen Schweizer, Skydive the Mountain, Mydays, Smartbox usw.) die im Rahmen meinem Tandemfallschirmsprung entstanden Video-/ Ton-/ Bildaufnahmen nutzen und veröffentlichen darf. Die entstanden Video-/ Ton-/ Bildaufnahmen dürfen dabei in „zusammengestellten Video’s“ auch zu Werbezwecken (Facebook, YouTube) genutzt werden, sowie auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht werden. Dabei werden keine personenbezogen Daten veröffentlicht. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhenden Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen.
Ich bestätige, dass ich den obigen Text ausführlich gelesen habe und mir bei der umfassenden Einweisung alle mit meinen Tandemfallschirmsprung in Zusammenhang stehenden Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden.